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1.- Die baskische Gesellschaft erwartet Lösungen
Die baskische Gesellschaft schaut erwartungsvoll auf uns.
Sie erwartet von ihren politischen Vertretern Lösungen.
Wir, der Lehendakari und seine Regierung, möchten diese
Hoffnungen nicht enttäuschen.
Weg voller Hass und Enttäuschung. Ein Weg, der ins Nichts
führt. Wir ergeben uns auch nicht in die Unbeweglichkeit,
das Blockieren und das andauernde Verwehren politischer Lösungen,
das uns die beiden Parteien PP (Partido Popular) und
PSOE (Partido Socialista Obrero Español) entgegenhalten.
Dieser Weg bringt uns dem Frieden nicht näher und führt lediglich
zu gesellschaftlichen Spannungen.
Die baskische Gesellschaft will nicht weiterhin sterile Diskussionen
über die Vergangenheit führen und sich ebenso wenig will sie
sich in einen Dauerzustand der Konfrontation und gesellschaftlichen
Spaltung reißen lassen. Die baskische Bevölkerung ist der
Gewalt überdrüssig. Sie hat genug von Zwängen und Erpressungen.
Sie hat genug von negativen Botschaften. Es stimmt nicht,
dass unsere Gesellschaft, wie sie jemand nach den letzten
Wahlen voller Groll betitelte, eine "unreife Gesellschaft"
sei. Wir sind ein vernünftiges, Jahrtausende altes Volk, das
erwachsen genug ist, sein Schicksal selbst zu bestimmen. Die baskische Gesellschaft will Lösungen. Sie will in die Zukunft blicken ohne der Vergangenheit zu entsagen. Sie will vorankommen.
Die Notwendigkeit eines neuen politischen Abkommens mit
dem spanischen Staat als Schlüssel für ein Projekt zur Konfliktlösung.
Um auf diese Hoffnung eine Antwort geben zu können, ist die
Ausarbeitung eines neuen politischen Abkommens notwendig,
das den Rahmen der Selbstbestimmung den mehrheitlichen Wünschen
der heutigen baskischen Gesellschaft anpasst. Dazu sind Werkzeuge
und die Möglichkeiten erforderlich, die im Autonomiestatut
von Gernika (Estatuto de Gernika) vorgesehen sind. Das
ist mein Vorschlag für eine Zukunftsstrategie und das Projekt,
das ich als Lehendakari der baskischen Bevölkerung vorlegen
möchte. Es geht nicht darum, auf den bereits zurückgelegten
Weg zu verzichten und auch nicht um die Unterbewertung des
Wohlstands, der dank der wirksamen Anwendung der durch das
geltende Statut übertragenen Kompetenzen erreicht werden konnte.
Es geht vielmehr darum, auf der Basis des freien Anschlusses
und der geteilten Souveränität ein neues Projekt zu erarbeiten.
Es geht also nicht um auferlegte Zwänge und die Unterordnung
unter eine bestimmte, außerhalb des Willens der Basken liegende
Sicht des Staates. Denn wir müssen endlich einsehen - und
so habe ich es bereits öffentlich im baskischen Parlament
dargelegt -, dass das Problem der politischen Normalisierung
nicht nur in der Regelung der Zuständigkeit für diese oder
jene Kompetenz wurzelt. Die Lösung des Problems der politischen
Normalisierung muss sich vielmehr darauf stützen, dass das
baskische Volk nicht ein untergeordneter Teil des Staates
ist, sondern ein Volk mit einer eigenen Identität, mit der
Fähigkeit seinen innenpolitischen Rahmen selbst zu bestimmen,
um sich so frei in einen echten Mehrvölkerstaat eingliedern
zu können.
Obwohl verschiedene, vom baskischen Volk getroffene, demokratische Entscheidungen nicht respektiert wurden, gibt es doch eine ganz offensichtliche Realität. Wegschauen trägt nicht dazu bei, das historische Problem, unter dem wir weiterhin leiden, zu lösen oder die politische Normalisierung für ein friedliches Zusammenleben herbeizuführen.
Die Realität ist, dass das baskische Parlament, das am 15.
Februar 1990 mit einer absoluten Mehrheit von 38 Stimmen -
die Unterstützung von Herri Batasuna nicht eingeschlossen
- verkündete: "Das baskische Volk hat ein Recht auf Selbstbestimmung.
Dieses Recht beruht auf der Befugnis seiner Bürger, über ihren
politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Status
frei und demokratisch entscheiden zu können. Sei das nun innerhalb
eines eigenen politischen Rahmens oder durch die partiell
geteilte Souveränität mit anderen Völkern."
Realität ist auch, dass bei den vergangenen regionalen Wahlen im Baskenland, an denen 8 von 10 Bürgerinnen und Bürgern der autonomen baskischen Region (Comunidad Autónoma Vasca) teilnahmen, eine Mehrheit ein Programm ratifizierte, das das Recht der baskischen Gesellschaft verteidigt, über ihre eigene Zukunft selbst zu bestimmen.
Es ist auch eine Realität, dass das baskische Parlament am vergangenen 12. Juli beschloss, die Möglichkeiten im bestehenden Statut zu vertiefen und mit der Ausarbeitung eines neuen politischen Abkommens mit dem Staat zu beginnen, das dem frei und demokratisch ausgedrückten Mehrheitswunsch der baskischen Bevölkerung entspricht.
Das ist die Realität. Sich ihr nicht zu stellen, ist nicht nur Ausdruck politischer Unverantwortlichkeit, sondern ein Betrug an den rechtmäßigen Wünschen und dem Streben, wie sie eine Mehrheit der baskischen Gesellschaft, die ein Projekt für eine Lösung zum friedlichen Zusammenleben voranbringen möchte, frei und demokratisch ausgedrückt hat.
Es ist also notwendig, sich der Realität zu stellen und ein neues politisches Abkommen vorzulegen, das es möglich macht, den politischen Willen der baskischen Bevölkerung zu erfassen und weiterzuentwickeln.
Wie Sie ja wissen, zeigte ich in einer Erklärung im Plenum vom 25. Oktober 2001 die Notwendigkeit auf, die Möglichkeiten des Statuts zu vertiefen, um damit ein neues Abkommen zu erreichen und eine neue gemeinsame Basis für das Zusammenleben aufzubauen. Ich zog eine Bilanz über die Grundsätze und die Projektgrundlagen, die meiner Meinung nach für das neue Abkommen vorgelegt werden sollten. Ich tat dies in einem offenen Vorschlag und als Beitrag zu einer Debatte, die in einem eigens zu diesem Zweck gegründeten Ausschuss für eine selbstverwaltete Regierung geführt werden sollte.
Den Rest kennen Sie ja alle zur Genüge, weil Sie direkt an der aufwendigen Arbeit dieses parlamentarischen Ausschusses teilnahmen. Einer Arbeit, die sich über sechs Monate erstreckte und die zu einem Gutachten führte, das am vergangenen 12. Juli im Plenum von der Kammer gutgeheißen wurde und das die am 25. Oktober 2001 vorgeschlagenen Grundlagen vollständig ratifizierte.
In diesem Sinne möchte ich der öffentlichen baskischen und spanischen Meinung überbringen, dass es der feste Wille dieses Lehendakaris und der drei Regierungsparteien ist, dieses Projekt für eine Lösungsfindung voranzutreiben. Wir werden damit bis ans Ende gehen, weil wir überzeugt sind, dass dieser Weg den Wünschen der Mehrheit der baskischen Gesellschaft entspricht.
Die Türen zum Prozess werden allen Vertretern aller in der baskischen Gesellschaft bestehenden politischen Strömungen zwar immer offen stehen, doch möchte ich schon jetzt vorausschicken, dass wir kein Vetorecht akzeptieren werden, das uns nicht erlaubt, unsere Ketten abzuwerfen.
"Der Weg entsteht beim Gehen", und wenn wir diesen Weg aus eigener Kraft gehen müssen, werden wir es eben in der Überzeugung tun, dass wir über genügend politische Stärke und gesellschaftliche Legitimität verfügen. Letztendlich wird die Entscheidung zur Ratifizierung, zur Belohnung oder Bestrafung des im Prozess erzielten Ergebnisses bei der baskischen Bevölkerung selbst liegen.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, einer Lösung in dieser Richtung näher zu kommen. Dafür möchte ich in dieser politischen Debatte zwei neue, wichtige Schritte unternehmen.
An erster Stelle werde ich das neue Projekt erläutern, in dem ich den Inhalt des Vorschlags für das neue Abkommen des Zusammenlebens vorstelle.
An zweiter Stelle werde ich zum Zweck seiner Entwicklung und Verwirklichung die wichtigsten Marksteine für den zu befolgenden Prozess aufstellen.
2.- Das Projekt: Ein neuer Status der freiwilligen Anbindung an den spanischen Staat zur Einleitung einer neuen Etappe
2.1 Die Grundpfeiler
Es geht um die Erzielung eines Abkommens, das ein Zusammenleben auf der Basis der Anerkennung des baskischen Rechtsanspruches stützt, in einem Volksentscheid selbst über seine Zukunft zu bestimmen. Dieses Abkommen stützt sich auf drei Grundpfeiler:
a) Das baskische Volk ist ein Volk mit eigener Identität, das
b) ein Recht darauf hat seine Zukunft selbst zu bestimmen,
c) auf der Grundlage des Respekts vor den Entscheidungen aller Bürgerinnen und Bürger der verschiedenen rechtlich-politischen Bereiche, aus denen es sich momentan zusammensetzt.
a) Ein Volk mit eigener Identität, ...
Das baskische Volk ist in der Gesamtheit Europas ein Volk mit einer eigenen Identität. Es besitzt ein einzigartiges historisches, soziales und kulturelles Erbe, das von niemandem monopolisiert werden kann und das den Bürgerinnen und Bürgern der diesseits und jenseits der Pyrenäen liegenden Territorien Alava, Bizkaia, Gipuzkoa, Navarra, Lapurdi, Zuberoa und Benafarroa gehört.
Der geographische Raum, auf dem sich das baskische Volk im Laufe der Geschichte ansiedelte, wurde mit verschiedenen Namen bezeichnet: Vasconia, Reino de Navarra, Euskalherria, Pais Vasco-Navarro, Euskadi oder Pais Vasco.
Das heutige Baskenland ist in drei rechtlich-administrative Einheiten und zwei Staaten geteilt. Auf der einen Seite gibt es auf spanischem Staatsgebiet die autonome baskische Region mit den sogenannten historischen Territorien Alava, Bizkaia und Gipuzkoa, sowie die autonome Region Navarra (Comunidad Foral de Navarra), und auf der anderen Seite, auf französischem Staatsgebiet, die Territorien von Iparralde (Nord-Baskenland) - Lapurdi, Zuberoa und Benafarroa -, die über keinen eigenen politischen Status verfügen.
Das baskische Volk hat sich Zeit seiner Geschichte nie als ausschließliche Realität herausgebildet und wird dies auch nie tun können, und niemand, der dazugehören möchte, war und ist jemals von der Zugehörigkeit zum baskischen Volk ausgeschlossen worden. Das baskische Volk ist vielmehr eine lebendige soziale Realität, Resultat einer individuellen und freiwilligen Identifikation mit einem baskischen Zugehörigkeitsgefühl, das in vielen Fällen vereinbar ist mit dem Zugehörigkeitsgefühl zu anderen Staaten oder Nationen.
Dieses Zugehörigkeitsgefühl setzt sich über juristische Normen und politische Grenzen hinweg, weil sich die Gefühle einer nationalen Identität nicht aufzwingen oder durch irgendwelche Dekrete, Gesetze oder Verfassungen verbieten lassen. Es muss als Selbstverständlichkeit erachtet werden, dass jedem Menschen sein individuell erlebtes Zugehörigkeitsgefühl zusteht, so wie es die Menschenrechtserklärung ausdrücklich erfasst.
b) ..., das ein Recht darauf hat seine Zukunft selbst zu bestimmen, ...
Das baskische Volk hat ein Recht darauf befragt zu werden,
wie es sich seine Zukunft vorstellt, so wie dies im Jahr 1990
mit absoluter Mehrheit im baskischen Parlament beschlossen
wurde. Dieser Beschluss entspricht dem Recht der Völker auf
Selbstbestimmung, international anerkannt unter anderem durch
das Internationale Abkommen über bürgerliche und politische
Rechte und durch das Internationale Abkommen über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, die in ihrem ersten Absatz
verkünden: "Alle Völker haben ein Recht auf ihre freie
Selbstbestimmung und auf der Grundlage dieses Rechtes bestimmen
sie frei über ihre politischen Bedingungen und über ihre wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Entwicklung."
Diese Abkommen wurden überdies durch ihre Ratifizierung am 13. April 1977 in die konstitutionellen Grundlagen des spanischen Staates aufgenommen.
c) ..., auf der Grundlage des Respekts vor den Entscheidungen aller Bürger und Bürgerinnen der verschiedenen rechtlich-politischen Räume, aus denen es sich momentan zusammensetzt.
Die Ausübung des Rechts des baskischen Volkes auf Selbstbestimmung seiner Zukunft bedeutet die vorbehaltlose Anerkennung dieses Rechts für alle Bürgerinnen und Bürger der verschiedenen zur Zeit bestehenden rechtlich-politischen Räume; das heißt, dass die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der autonomen baskischen Region, die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der autonomen Region Navarra sowie die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger des Nord-Baskenlandes (Iparralde) respektiert wird, sowohl in Bezug auf die Festlegung der internen Beziehungen dieser Territorien untereinander als auch in Bezug auf die Festlegung der Beziehung zu den Staaten, in deren Gebieten sie sich befinden.
2.2 . Der vorschlag und sein inhalt
- Von dem Entscheidungsrahmen her, den wir als Bestandteil
des baskischen Volkes repräsentieren, also von der autonomen
baskischen Region her; ...
- aufgrund unserer ursprünglichen Souveränität, anerkannt
durch die Gültigkeit und Aktualisierung unserer althergebrachten
historischen Rechte, die ausdrücklich in die spanische Verfassung
aufgenommen sind; ... - in Übereinstimmung mit der Zusatzbestimmung
(Disposición Adicional) des Autonomiestatuts von Gernika und
mit dem Beschluss des baskischen Parlaments vom 15. Februar
1990, das das Recht auf Selbstbestimmung des baskischen Volkes
proklamiert; ...
... schlagen wir dem spanischen Staat ein neues politisches Abkommen für das friedliche Zusammenleben vor, das sich auf die Anerkennung unserer nationalen Identität und den freien Anbindung an einen Mehrvölkerstaat stützt.
Als Vertreter der autonomen baskischen Region, die ein Bestandteil des baskischen Volkes ist, und in Ausübung unseres Rechts, frei und demokratisch über unsere Zukunft selbst zu bestimmen, schlagen wir eine neue Etappe in den Beziehungen zum spanischen Staat auf der Grundlage eines neuen Status der freiwilligen Anbindung vor.
Der inhalt des neuen Abkommens
Auf der Basis der Möglichkeiten, die die bestehende staatliche Ordnung der autonomen Regionen bietet - in unserem Falle durch das Autonomiestatut von Gernika geregelt -, schlagen wir vor, unser selbstverwaltetes Regierungswesen wie folgt zu vertiefen:
1) Die rechtliche Anerkennung unserer nationalen Identität und das Recht auf Selbstbestimmung unserer Zukunft.
Die Anerkennung des Rechts der Basken in einer Volksbefragung über seine Zukunft selbst zu bestimmen, bildet den von den Basken gewünschten Rahmen der internen und externen Beziehungen, stets im Sinne der Anerkennung des Willens der verschiedenen territorialen und rechtlich-politischen Räume, die heutzutage bestehen.
Seitens der autonomen baskischen Region und im Rahmen des Entscheidungsbereichs, den wir als Bestandteil des baskischen Volkes vertreten, möchten wir das Recht auf Selbstbestimmung unserer Zukunft in der Anerkennung ausgedrückt sehen, eine demokratische Befragung der baskischen Bevölkerung in Form eines Referendums durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der Eigenschaft Spaniens als Mehrvölkerstaat, beinhaltet unser Vorschlag außerdem die selbstverständliche juristische, politische und administrative Anerkennung der baskischen Nationalität für all jene, die dies wünschen.
2) Die Freiheit in den Beziehungen zwischen der autonomen baskischen Region und der Region Navarra.
Es handelt sich um eine Freiheit, die sich auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger der Territorien der autonomen Regionen Baskenland (Alava, Bizkaia und Gipuzkoa) und Navarra stützt, die politischen Bindungen und internen Beziehungen einzugehen, die sie ohne weitere Einschränkungen als die ihres eigenen Willens für ihre Entwicklung und ihr politisches, soziales, wirtschaftliches und kulturelles Wohlergehen für angemessen halten.
Ich will auch, dass ein für allemal klar gestellt ist, dass nur den Bürgerinnen und Bürgern von Navarra zukommt, über ihre eigene Zukunft selbst zu entscheiden. Unter dieser Vorbedingung kann von niemandem weder auferlegt noch verboten werden, in welcher Richtung oder mit welchen Werkzeugen die Bürger und Bürgerinnen der "Comunidad Autónoma Vasca" und der "Comunidad Foral de Navarra" ihre Beziehung gestalten möchten.
3) Die Fähigkeit, Beziehungen mit den im französischen Staat befindlichen baskischen Territorien von Iparralde aufzubauen.
Wir schlagen vor, den Rahmen der Beziehungen zwischen den baskischen Territorien beidseitig der Pyrenäen zu vertiefen, um so der besonderen historischen, sozialen und kulturellen Verbundenheit mit den im französischen Staat liegenden Gebieten von Iparralde gerecht zu werden. Zu diesem Zweck schlagen wir eine möglichst flexible Anwendung der Normen und Verträge der Europäischen Union vor, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Territorien zu fördern, die in verschiedenen Staaten der Europäischen Union liegen.
4) Die Einrichtung eines eigenständigen baskischen Justizwesens
Eine Judikative, die zusammen mit der Legislative und mit der Exekutive die drei Gewalten unserer Selbstregierung vervollständigt, bedeutet, dass sämtliche juristischen Instanzen innerhalb Euskadis durchlaufen würden und der Staat in der Justizverwaltung unserer Region ersetzt würde. Dabei gäbe es keine weitere Einschränkung als die der Anwendung der gleichen Prozessgrundsätze und Grundrechte, die auch im Staat gelten, und dass all dies im Rahmen der Koordination und Zusammenarbeit mit dem Staat und mit Europa geschehen würde.
5) Eine Garantie der politischen Institutionalisierung von Euskadi
Im Sinne der politischen Selbstregierung setzt dies eine völlige Unabhängigkeit in der Gestaltung der Institutionen voraus. Unter Ausschluss äußerer Einwirkungen betrifft das die Selbstorganisation, die öffentliche Sicherheit, die lokale und forale Verwaltung und das Privatrecht in den Bereichen Nachbarschaft, Familie, Erbbeziehungen, Unternehmen und bürgerlich-rechtliche Gesellschaft.
6) Die Bewahrung unserer kulturellen Identität
Es geht darum, eine unabhängige öffentliche Politik zu entwickeln, die es uns erlaubt, unsere kulturelle Identität im gesamten System der Ausbildung und Weitergabe von Wissen zu bewahren. Dies umfasst die ausschließliche Zuständigkeit in den Bereichen Kultur, Sprache und Erziehung, sowie in emblematischen Aspekten wie internationale Vertretung bei kulturellen Anlässen und Bildung baskischer Nationalmannschaften, wenn die entsprechenden Sportverbände dies wünschen.
7) Die selbständige Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit und Sozialwesen
Zu diesem Zweck ziehen wir die selbständige Verwaltung in der Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitspolitik in Betracht, sowie in den Bereichen Sozialfürsorge, Wohlfahrt und soziale Sicherheit, wobei die entsprechenden Mechanismen der Solidarität und Zusammenarbeit mit dem Staat und mit Europa eingerichtet werden müssen.
8) Die Garantie der Kontrolle unserer Bodenschätze und Infrastrukturen
Das ausschließliche Recht der öffentlichen Einwirkung im Bereich des Umweltschutzes, eine eigenständige Politik der Raumordnung und der Bodenschätze und die gesamte Infrastruktur der Verkehrswege sollen im baskischen Gebiet garantiert werden.
9) Der Aufbau bilateraler Garantien mit dem Staat zur Verhinderung einseitiger Veränderungen des Abkommens
Wenn wir von einem Abkommen und von einem Modell freier und freiwillig geteilter Souveränität sprechen, ist es wichtig beidseitig für Garantien zu sorgen, die eine einseitige Einschränkung, Veränderung oder Auslegung des unterzeichneten Abkommens verhindern.
Zu diesem Zweck kommen verschiedene Formeln in Frage, die von der Art und dem Charakter der jeweils übernommenen Zuständigkeit abhängen.
Im Falle öffentlicher Politik mit Ausschließlichkeitsanspruch können externe Justiznormen nur dann im Baskenland zum Tragen kommen, wenn das baskische Parlament diese vorher ratifiziert.
In allen übrigen Bereichen ist die Bildung von Foren und Schlichtungsnormen notwendig, um bei Meinungsverschiedenheiten eine friedliche und demokratische Lösung herbeiführen zu können.
10) Das Recht auf eine eigene Stimme in Europa und in der Welt
Das baskische Volk ist seit Menschengedenken ein Teil Europas, und die Europäische Union bildet heutzutage den Rahmen, in dem zukünftige soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zwischen den baskischen, spanischen und europäischen Institutionen aufgebaut werden sollen.
In der Europäischen Union wurden glücklicherweise Diskussionen, die im spanischen Staat noch immer auf eine Lösung warten, auf sozialer und intellektueller Ebene überwunden. Wichtige Fragen und demokratische Grundsätze wie das Recht auf freiwillige Anbindung an einen Staat, das demokratische Recht auf die freien Entscheidungen der Völker, die geteilte Souveränität oder die Anerkennung der staatenlosen Nationen werden im europäischen Raum als selbstverständlich erachtet und sollten in dieser Weise vom spanischen Staat übernommen werden.
Die Institutionen der autonomen baskischen Region streben eine direkte Präsenz in den europäischen Institutionen an, um unsere ausschließlichen Zuständigkeiten verteidigen und unsere eigene Identität vertreten zu können. Wir schlagen nichts vor, was in den Verträgen der Europäischen Union nicht bereits vorgesehen ist und was die Präsenz und die Bedeutung verschiedener Regionen und Nationen, bis hin zur Präsidentschaft von Kommissionen, beweisen.
Darum und im Hinblick auf die für das Jahr 2004 vorgesehene Reform der Unionsverträge schlagen wir für unsere Beziehung zu Europa den "Status einer freiwillig angebundenen Region oder Nation" vor, eine moderne Formel der Mitgliedschaft, die zur Zeit von der Europäischen Konvention analysiert wird. Schließlich schlagen wir vor, dass unsere Besonderheit und die Besonderheit anderer europäischer Nationen ausdrücklich in der neuen europäischen Verfassung erwähnt sein sollten.
Auf diese Weise und in weitgehender Übereinstimmung mit der Anwendung des internationalen Rechts möchten wir eine eigene Stimme in der Welt und in den internationalen Institutionen besitzen, sowie die Fähigkeit zur Unterzeichnung internationaler Verträge, um auf diese Weise unsere wirtschaftlichen, kulturellen und institutionellen Interessen zum Schutz unserer Identität als eigenständiges Volk zu gewährleisten.
2.3 Die Werkzeuge
Für einen Großteil der Basken bilden die "Fueros", die historischen Sonderrechte des baskischen Volkes, unsere wahre Verfassung.
In jedem Fall und besonders dann, wenn es politischen Willen gibt, das sogenannte baskische Problem zu lösen, und wenn der feste Wunsch besteht, ein echtes Projekt für ein Zusammenleben und für einen politischen Normalisierungsprozess ins Leben zu rufen, stehen uns im aktuellen gesetzlichen Rahmen Werkzeuge und Vorgehensweisen zur Verfügung, die problemlos angewendet werden können.
Die Vorgehensweise ist im Paragraph 46 des Autonomiestatuts von Gernika vorgesehen; es handelt sich um folgende Werkzeuge:
- Die Zusatzbestimmung des Statuts von Gernika
"Die Anerkennung des Systems der autonomen Region, wie sie im vorliegenden Statut geregelt ist, bedeutet keinesfalls den Verzicht auf die Rechte, die dem baskischen Volk auf Grund seiner Geschichte zustehen und die in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung aktualisiert werden können."
- Die Erste Zusatzbestimmung der Verfassung
"Die Verfassung schützt und respektiert die historischen Rechte der 'foralen' Territorien. Die allgemeine Aktualisierung dieses 'foralen' Systems wird ggf. im Rahmen der Verfassung und der Autonomiestatute durchgeführt."
- Die zweite Aufhebungsbestimmung der Verfassung
"Sofern es noch irgendwelche Gültigkeit besitzt, wird hiermit definitiv das Königliche Dekret vom 25. Oktober 1839 in Bezug auf die Provinzen Alava, Gipuzkoa und Bizkaia aufgehoben.
Im gleichen Sinne wird das Gesetz vom 21. Juli 1876 endgültig als aufgehoben betrachtet."
- Das Internationale Abkommen über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966
Vom Königreich Spanien am 13. April 1977 ratifiziert und im Staatsanzeiger BOE Nr. 103 am 30. April 1997 veröffentlicht.
- Vom Königreich Spanien am 13. April 1977 ratifiziert und im Staatsanzeiger BOE Nr. 103 am 30. April 1997 veröffentlicht.
Vom Königreich Spanien am 13. April 1977 ratifiziert und
im Staatsanzeiger BOE Nr. 103 am 30. April 1997 veröffentlicht.
- Die demokratische Legitimität des Willens der baskischen Gesellschaft, der mittels Referendum ausgedrückt und von ihren repräsentativen Institutionen vertreten wird.
Wenn wir die Existenz eines politischen Problems anerkennen, müssen wir eine politisch vereinbarte Lösung suchen. Es ist nicht wahr, dass wir ein juristisches Problem haben, sondern es ist ein Problem des politischen und demokratischen Willens.
Das neue von uns vorgeschlagene Beziehungsmodell fügt sich bestens in eine offene und flexible Auslegung der Verfassung ein, die sich auf die Realität Spaniens als Mehrvölkerstaat stützt, so wie es auch von spanischen Verfassungsexperten vertreten wird.
Es handelt sich außerdem um ein Modell, das nicht ausschließlich für Euskadi gelten muss. Ebenso gut könnte es ein Beziehungsmodell für andere Völker und Nationalitäten innerhalb des spanischen Staates sein, denn es entspricht der Vorstellung einer asymmetrischen föderalen Struktur, die von führenden Vertretern der Sozialistischen Partei PSOE vertreten wird, und selbstverständlich entspricht es der Idee eines Föderalismus der freiwilligen Anbindung, wie ihn sich die Vereinigte Linkspartei IU (Izquierda Unida) vorstellt.
Ich möchte dazu noch mehr sagen: Dieses Beziehungsmodell, das auf der freiwilligen Anbindung und der geteilten Souveränität beruht, wird in Europa und anderswo auf der Welt angewandt und anerkannt. Eben dieses Modell ist eine der Grundlagen des Aufbaus von Europa selbst und war sogar der Grundstein für die Bildung von europäischen und anderen Staaten der westlichen Welt.
Es geht also im Grunde um einen Vorschlag, der die juristischen und politischen Grundsätze verwendet, die in westeuropäischen Staaten angewendet wurden und werden, um auf friedliche und demokratische Weise Konflikte zu lösen, die aus der Existenz verschiedener ausgeprägter Nationalgefühle innerhalb eines einzigen Staates entspringen oder aus Beziehungskonflikten, wenn eine Nation auf verschiedene Staaten verteilt ist.
Wir stehen vor einer großen Debatte, der sich die Welt im 21. Jahrhundert stellen muss, nämlich wie eine neue juristische, soziale und politische Ordnung für die verschiedenen nationalen Realitäten gefunden werden kann, wie der Charakter der Nationen ohne Staat respektiert werden kann, wie man ihrer Präsenz, ihren Rechten und ihren Sorgen gerecht werden kann, wie innerhalb einer neuen Weltordnung ein Beziehungsrahmen aufgebaut werden kann, der sich nicht auf das Auslöschen von Identitätsmerkmalen und auf Zwänge stützt, sondern auf Respekt und freiwillige Anbindung.
Auch das ist unser Ziel und unsere Herausforderung. Unser zukünftiges Zusammenleben hängt davon ab, inwieweit wir in der Lage sein werden, den Weg des Dialogs zu gehen.
3.- . Das Vorgehen: Ein Weg, der zur Anerkennung des demokratischen Willens der baskischen Gesellschaft führt
3.1 Die grundlagen
Ich möchte hiermit formell ankündigen, dass diese gesamtpolitische Debatte den Anfang eines neuen Weges markiert, der in einem offenen, flexiblen, legalen und demokratischen Prozess in ein neues Abkommen für das Zusammenleben münden soll, das am Ende von der baskischen Gesellschaft ratifiziert werden muss.
a) "Öffnung".
Der Prozess wird nicht ausschließlich im Rahmen der politischen Vertreter stattfinden, sondern auch der Bevölkerung offen stehen. Dieser Grundsatz der Offenheit bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird, sondern dass alle politischen und sozialen Strömungen innerhalb der baskischen Gesellschaft frei an diesem Prozess teilnehmen können, wenn sie dies wünschen.
Der Prozess wird immer offen stehen, und das Prinzip des Nicht-Ausschlusses wird in jeder seiner Phasen Gültigkeit haben. Aber auch das Prinzip des Nicht-Vetos wird gelten, weil wir keinerlei Obstruktions- und Blockierungspolitik zulassen werden.
b) "Flexibilität".
Der Prozess wird flexibel geführt werden und ohne das Endergebnis vorwegzunehmen. Ebenso werden die verschiedenen Beiträge aus der Politik und der Zivilgesellschaft berücksichtigt, die in den verschiedenen Phasen des Prozessverlaufs hinzukommen können.
c) "Legalität".
Die Vorgehensweise wird sich an die Normen halten, die in den Autonomiestatuten und in der Verfassung vorgesehen sind.
Insbesondere in der autonomen baskischen Region wird das Reformverfahren befolgt, dass Paragraph 46 des geltenden Autonomiestatuts vorschreibt.
d) "Demokratie".
Die definitive Ratifizierung des Projekts wird mittels Referendum durch die demokratische Mehrheit der baskischen Gesellschaft erfolgen.
Diese definitive Ratifizierung wird unter Bedingungen stattfinden müssen, in denen sich die baskische Gesellschaft frei äußern kann, d. h. in einem gewaltfreien Umfeld und ohne jemanden auszuschließen.
3.2 Die Phasen
Nachdem die Prinzipien oder Grundlagen festgelegt sind, nach denen der offene Prozess ablaufen wird, werde ich die verschiedenen Phasen und die Kompromisse darlegen, die es meiner Meinung nach auf dem Weg zum Ziel geben muss.
Vorstellung und Einleitung des Prozesses
Wie ich bereits erwähnt habe, möchte ich hiermit formell den Beginn des Prozesses bekannt geben, der zu einem neuen politischen Abkommen mit dem Staat führen soll. Die heutige allgemein-politische Debatte soll die öffentliche Einleitung des Prozesses darstellen.
In diesem Zusammenhang möchte ich meine Absicht vorausschicken, ab nächster Woche bilaterale Zusammenkünfte mit allen hier im Parlament anwesenden politischen Kräften und Strömungen aufzunehmen, um sie persönlich zur Teilnahme am offenen Prozess einzuladen und um ihre Bereitschaft zur Mitarbeit oder Teilnahme - in der Anfangs- oder einer späteren Phase - kennenzulernen.
In dieser ersten Phase werde ich überdies persönlich den Vertretern der baskischen Wirtschaft, den Gewerkschaften und Vertretern von sozialen und kulturellen Organisationen des Baskenlandes die Grundlagen des Projekts und den vorgesehenen Prozess erläutern.
Die Beteiligung der bürgerlich-rechtlichen Gesellscht
Nach dieser ersten Phase, in der das Projekt den Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sozialwesen vorgestellt wird, werden wir dazu übergehen, den Informationsprozess für die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft zu öffnen. Die baskische Bevölkerung hat ein Recht darauf, informiert zu sein, am Projekt teilzuhaben und sich dazu zu äußern. Wir möchten Meinungen und Beiträge der Bevölkerung sammeln und sie in unsere eigenen Überlegungen einfließen lassen.
Ausarbeitung und Präsentation eines Textentwurfs
In Ausübung der Verantwortung und der Vollmachten, die ihr das Autonomiestatut zuspricht, verpflichtet sich die Regierung, in einer Frist von höchstens 12 Monaten einen Textentwurf auszuarbeiten, der auf den Grundprinzipien beruht, die das baskische Parlament anerkannt hat, und der die Beiträge aus der Politik und der Zivilgesellschaft berücksichtigt, die im Laufe der Zeit eingegangen sein werden.
Politische und soziale Gegenüberstellung und die Verhandlung mit dem Staat
Von diesem ersten Entwurf ausgehend wird als nächstes ein
neuer Prozess der politischen und sozialen Kontrastierung
eingeleitet, um einen definitiven Vorschlag ausarbeiten zu
können.
Dieser Vorschlag wird der Bevölkerung zur Information und
Gegenüberstellung unterbreitet, bevor er - der im Autonomiestatut
vorgesehenen Vorgehensweise entsprechend - dem baskischen
Parlament zur Begutachtung vorgelegt wird, um im Anschluss
daran die nötigen Schritte einzuleiten, die zur Verhandlung
und zum Abkommen mit dem Staat führen.
Ratifizierung durch Referendum
Abschließend erfolgt - in einem gewaltfreien Umfeld und ohne jemanden auszuschließen - die definitive Ratifizierung des mit dem Staat ausgehandelten politischen Abkommens oder ggf. des vom baskischen Parlament verabschiedeten Projekts durch die baskische Gesellschaft.
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